Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen
ausgeführt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Auftragsunterlagen
Wir setzen voraus, daß der Besteller über die Vervielfältigungs-
und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material
verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der
Kunde hierfür allein. Die Rücksendung der Auftragsunterlagen
erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, mit gewöhnlicher
Post. Wir haften bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
infolge Diebstahl, Wassereinbruch und Feuer, nur bis zur Höhe
der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung,
sofern uns bzw. unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Gewährleistung und Ausführung
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt,
nach den neuesten Erkenntnissen und, nach unserem Dafürhalten,
mit der besten Ausführungsmethode gefertigt. Wünsche
bezüglich Farbwiedergabe werden weitmöglichst berücksichtigt.
Ohne die Hergabe von Mustern gilt unsere Auffassung als richtig.
Bei Lithoaufträgen können sich geringfügige
Farbabweichungen durch die jeweilige Technik ergeben; sie
sind im zumutbaren Rahmen zu akzeptieren. Bei Filmausbelichtungen
und Drucken kann es zu materialbedingten Abweichungen kommen.
Sie berechtigen nicht zur Reklamation. Bei Nachbestellungen
gibt es keine Gewähr für farbliche Übereinstimmung
mit vorausgegangenen Lieferungen. Das gleiche gilt auch für
den Vergleich zwischen Muster und Auflage. Für nicht
in der Liste aufgeführte Formate gelten Zwischen- bzw.
Laufmeterpreise.
Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen
Vereinbarung. Nachträgliche Auftragsänderungen erfordern
gleichzeitig eine neue Vereinbarung der Lieferfristen und
-Termine. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes
Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand,
Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um
die Dauer der Behinderung. Sofern nicht ein schriftlich vereinbartes
Fixgeschäft vorliegt, muß der Kunde bei Überschreitung
der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern
uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden
begrenzt, den wir bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung
der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten
erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der
Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf
ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
Versand und Verpackung
Der Versand der Ware und der Auftragsunterlagen erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn
die Versendung durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge
erfolgt. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen
im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise sind in Euro und beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Alle genannten Preise verlieren mit dem Erscheinen
der darauffolgenden Preisliste zum Stichtag ihre Gültigkeit.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden
werden gesondert berechnet. Unsere Rechnungen sind zahlbar
nach 30 Tagen ohne Skonto. Wird mit uns schriftlich das Bankeinzugsverfahren
vereinbart, gewähren wir einen Bankeinzugs-Fachrabatt
von 2%. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben
uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres
Auftraggebers bei uns eingeht. Wir behalten uns die Ablehnung
von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels
erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen
zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel
werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest
angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die
Zahlung erst bei Einlösung. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden
oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
zu berechnen. Im letzteren Falle bleibt dem Kunden der Nachweis
offen, daß keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen
sind. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur
mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten
oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
Beanstandungen
Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich
nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls
unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen; § 377
HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fällen
ist bei offen zutagetretenden Mängeln eine Rüge
nur innerhalb einer Woche zulässig. Bei Beanstandungen
müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden
Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls
ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen
nicht gewährleistet. Die Rücksendung der beanstandeten
Waren erfolgt nur nach Vereinbarung. Die beliebige Verwendung
beanstandeter Ware steht uns zu. Mängel an einem Teil
der Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht, die Gesamtlieferung
zu beanstanden.
Gewährleistung und Haftung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach
unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder
Nachbesserung vorzunehmen. Mißlingen Neuherstellung
oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung
des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet
der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns
oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür
Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen,
soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden
Ersatz erhalten. Für Schäden, die dem Kunden aus
unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden
anläßlich eines Verschuldens bei Vertragsschluß
sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz, und nur dann,
wenn uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft; im Übrigen haften wir
nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung
abgedeckt ist. Bei Kaschier- und Laminierarbeiten von angelieferten
Fotos, Drucken usw. haften wir nicht für die evt. dadurch
verursachte Beeinträchtigung derselben. Vor einer Weiterverarbeitung
unserer Erzeugnisse sind diese auf Richtigkeit zu prüfen.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Fotografische Materialien, drucktechnische Erzeugnisse und
Datenträger können sich durch verschiedene Umwelteinflüsse
verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht
zu Ersatzansprüchen. Von uns ohne Berechnung gegebene
Auskünfte und Ratschläge sind stets ohne unser Obligo.
Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung
durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mangelhaftung.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung
und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung
in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an.

